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Leistung und Kosten

Leistungsumfang

Wir bitten Ihnen unter Auswertung des Fragebogens und Ihrer Unterlagen eine individuelle Einzelfallprüfung an.
Unser Leistungsangebot umfasst die Rechtsvertretung in allen Bereichen, dass heißt sowohl die Übernahme von außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite als auch die Begleitung und Vertretung gerichtlicher Prozesse.
Daneben stehen wir Ihnen bei sämtlichen Anmeldungen von Forderungen zur Seite.

Kosten

Für die individuelle Einzelfallprüfung wird von unserer Kanzlei eine Pauschale von € 110,00 (netto) zzgl. € 20,90 (MwSt.)  somit insgesamt € 130,90 (brutto) erhoben. An dieser Stelle weisen wir daraufhin, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine "Erstberatungsgebühr" von € 190,00 (netto) zzgl. € 36,10 (MwSt.) somit insgesamt  € 226,10 (brutto) vorsieht. Nach Prüfung werden wir Sie darüber informieren, ob in Ihrem Fall Ansprüche mit Aussicht auf rechtliche und wirtschaftliche Durchsetzbarkeit geltend gemacht werden können und Ihnen dann einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten.

Nach Absprache kann eine Rechtsverfolgung auch durch die Vereinbarung eines Erfolgshonoras erfolgen.

Rechtsschutzversicherung

Wir nehmen für Sie die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vor und Führen individuellen Schriftverkehr für den Geschädigten. Da sich die Rechtsmaterie und Darlegung des genauen Sachverhalts für den juristischen Laien oft sehr kompliziert gestaltet, führen wir den kompletten Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung. Für diejenigen Mandanten, die eine Deckungszusage erhalten haben, werden die Gebühren der Anwälte direkt mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet.

kein Kostenrisiko durch Prozessfinanzierer

Für Geschädigte, die keine Rechtsschutzversicherung oder das Kostenrisiko scheuen, können wir gern die Anfrage bei den mit uns kooperierenden Prozessfinanzierern vornehmen. Hierbei bitten wir an, die vollständige Aufarbeitung und Abwicklung des Informationsaustausches mit dem Prozessfinanzierer zu übernehmen. Ein Prozessfinanzier trägt bei überwiegender Erfolgsaussicht des Falles die Kosten der anwaltlichen Vertretung, die Gerichtskosten sowie alle Zeugen- und Sachverständigenkosten. Bei Unterliegen trägt der Prozessfinanzierer auch die Kosten des Gegners.