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Täglich erreichen uns Anfragen zur Sicherheit der verschiedenen Geldanlageformen. Nach der Insolvenz etlicher ausländischer Banken und der gerade noch vermiedenen Pleite der Hypo Real Estate sorgen sich viele Anleger um ihr Geld.
Wir haben einige der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Bitte beachten Sie aber, dass die Antworten nur eine generelle Beurteilung der jeweiligen Geldanlage, jedoch keine Beurteilung oder Empfehlung hinsichtlich Ihrer konkret getätigten Investition beinhaltet. Ob diese Investition für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist oder Sie sich von dieser Geldanlage trennen sollten, können wir nicht entscheiden. Wir beschränken uns auf allgemeingültige Hinweise zur rechtlichen Sicherheit der verschiedenen nachfolgend angesprochenen Geldanlagen.
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Gerät eine Privatbank in Schwierigkeiten, so sind die oben genannten Einlagen durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) geschützt. Die EdB sichert pro Kunde 90 % der Einlagen ab, maximal jedoch pro Kunde nur € 20.000. Die restlichen 10 % und Beträge über € 20.000 werden vom Einlagensicherungsfonds gezahlt. Beteiligt sind freiwillig private Geldhäuser, darunter alle großen deutschen Geschäftsbanken. Finanziert wird er aus den Jahresbeiträgen der 180 Mitgliedsbanken. Diese müssen nachschießen, wenn das Geld nicht reicht. Derzeit würde der Fonds aufgrund der Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken € 1,5 Mio. pro Kunde schützen. Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht aber nicht.
Noch besser geschützt sind Kunden von Sparkassen und Volksbanken. Die öffentlich-rechtlichen Institute haben ein Sicherungssystem aus elf regionalen Sparkassen-Stützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Sind die Mittel eines Fonds erschöpft, müssen die angeschlossenen Kreditinstitute nachschießen. Reicht das nicht, müssen die anderen Fonds einspringen.
Bei den Volksbanken sind die Einlagen der Kunden wie auch bei den Sparkassen zu 100 % abgesichert. Würde eine Volksbank in Schieflage geraten, wird sie von der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken gestützt. Volks- und Raiffeisenbanken sichern sich dabei gegenseitig ab. Der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken sind sämtliche genossenschaftlich organisierte Banken angeschlossen, also neben den Volks- und Raiffeisenbanken auch die Sparda- und die PSD-Bank, die Badische Beamtenbank und die Kirchenbanken sowie die Apotheker- und Ärztebank.
Zusätzlich greift noch die Staatsgarantie der Bundesregierung ein. Diese hat zwar keine rechtliche Bindungswirkung, sondern beinhaltet nur eine politische Absichtserklärung. Es ist allerdings unvorstellbar, dass diese oder eine andere Bundesregierung nicht mehr zu dieser Garantieerklärung stehen wird.
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Deutsche Staatsanleihen und Bundesschatzbriefe galten und gelten nach wie vor als sehr sicher. Schuldner dieser Papiere ist der Staat selbst, der mit seinem ganzen Vermögen für die Rückzahlung geradesteht. Nur für den absolut unwahrscheinlichen Fall einer Staatspleite müsste damit gerechnet werden, dass laufende Zinszahlungen nicht mehr erbracht und das eingesetzte Geld verloren ist.
Anders sieht es bei den Staatsanleihen anderer Länder aus. So können derzeit einige Staaten ihre laufenden Ausgaben nur noch schwer bedienen und suchen um internationale Hilfe nach (z.B. Ukraine, Pakistan, Ungarn usw.). Bei Investitionen in ausländische Staatspapiere ist also höchste Vorsicht geboten. Diese Papiere sind nur so sicher wie die Finanzkraft des Staates, der diese Anleihen ausgegeben hat.
Grundsätzlich handelt es sich bei Pfandbriefen um eine sehr sichere Anlage. Zuletzt sind Pfandbriefe aber durch die Schieflage des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate und dessen Tochtergesellschaft DEPFA, die beide zu den größten Emittenten am Pfandbriefmarkt zählen, ins Gerede gekommen.
Pfandbriefen liegen als Sicherheit Immobilien zugrunde. Diese dürfen – damit Risiken ausgeschlossen sind – auch nur zu 60 % ihres Wertes beliehen werden. Ein Ausfall ist deshalb unwahrscheinlich, da der Immobilienwert zumindest um 40 % nachgeben müsste, um den Pfandbrief zu gefährden. Trotzdem lohnt sich für Anleger vor einer Investition abzuklären, um welche Immobilien es sich handelt und insbesondere, in welcher Lage diese stehen.
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Lebensversicherungen sind in Deutschland eine sehr beliebte Anlageform. In Deutschland sind rund 94 Mio. laufende Lebensversicherungsverträge abgeschlossen. Statistisch entfällt somit auf jeden Bundesbürger mehr als eine Lebensversicherung. Alleine im Jahr 2007 haben die Lebensversicherer € 66 Mrd. an Kunden ausgezahlt. Um diese Auszahlungen zu erwirtschaften, legen die Lebensversicherer die von den Kunden bezahlten Beiträge am Kapitalmarkt an. Dabei macht der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen strenge Vorgaben, deren Einhaltung von der Versicherungsaufsicht überwacht wird. So dürfen Lebensversicherer nur sehr begrenzt in riskantere Papiere (wie z.B. Aktien) investieren. Der Großteil der Kundengelder muss konservativ und risikolos und vor allem breit gestreut angelegt werden. Zusätzlich muss jede Versicherungsgesellschaft Reserven bilden, um auch in schlechteren Zeiten alle Verpflichtungen erfüllen zu können.
Diese erheblichen Beschränkungen der Anlagemöglichkeiten sowie eine engmaschige Überwachung durch die Versicherungsaufsicht haben dazu geführt, dass in Deutschland nur ein einziges Mal eine Versicherungsgesellschaft zusammenbrach: die Mannheimer Leben im Jahre 2003. Deren Versicherungsverträge wurden allerdings vom Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft weitergeführt, ein Schaden ist damals keinem Kunden entstanden.
Bei der klassischen Lebensversicherung sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Garantien abgesichert. Interessant wird das Lebensversicherungssparen allerdings erst mit der Summe, die die Versicherer über die jeweilige Garantie hinaus erwirtschaften, der sogenannten Überschuss- oder Gewinnbeteiligung. Garantiezins plus Gewinnbeteiligung brachten es im vergangenen Jahr zusammen auf eine Verzinsung der Kundenbeiträge von rund 4,6 %, wovon im Schnitt 3,5 % garantiert sind. Wegen der Kapitalmarktkrise sinken jedoch auch die Anlageerträge der Versicherungsgesellschaften und damit das, was sie über die Garantie hinaus den Kunden als Überschussbeteiligung gutschreiben können. Es muss also davon ausgegangen werden, dass Lebensversicherungen für die nächste Zeit geringere Renditen als bisher für die Kunden bringen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass jedenfalls die Garantieleistung auch tatsächlich sicher ist.
Anders zu beurteilen sind sogenannte fondsgebundene Lebensversicherungen: Zwar sind diese insoweit sicher, als die Fonds, in die einbezahlt wird, als Sondervermögen geführt werden, das auch im Falle einer Pleite dem Versicherten gehört. Allerdings profitieren Kunden, die ihre Lebensversicherung über einen Fonds ansparen, grundsätzlich nicht von Garantien (es sei denn, der Fonds sieht dies ausdrücklich vor, wie z.B. im Falle von Riester-Policen). Ansonsten hängt der Wert der Versicherungspolice vom Wert des gewählten Fonds ab. Fondsgebundene Lebensversicherungen versprechen den Kunden höhere Renditen als klassische Lebensversicherungen. Allerdings zeigen sich in Krisenzeiten wie jetzt auch die höheren Risiken. Fondsgebundene Lebensversicherungen entwickeln sich parallel zum Aktienmarkt, machen also alle Schwankungen der Aktienmärkte mit.
Hinter Aktien steht das Vermögen der Aktiengesellschaft, also – abhängig vom Unternehmensgegenstand – etwa Fabrikanlagen, Eigenkapital, Patente usw. Dieses Vermögen der Aktiengesellschaft bleibt zumeist erhalten, bildet also einen gewissen Gegenwert, den die Aktie anteilig verkörpert.
Viel entscheidender aber ist, wie der Aktienmarkt das Unternehmen bewertet und dessen Zukunftsaussichten einschätzt. Ist diese Einschätzung überwiegend negativ, so kommt es zu Kursverlusten und damit Vermögenseinbußen des Aktionärs selbst, der für seine Aktie jetzt (möglicherweise) weniger erhält, als er selbst dafür bezahlt hat. Im Extremfall kann die einzelne Aktie sogar wertlos werden, etwa bei Insolvenz der betreffenden Aktiengesellschaft.
Zwar bieten Aktien die Chance auf eine bessere Rendite als sicherere Anlageformen. Allerdings sind mit Aktien auch höhere Risiken verbunden. Diese können nur dadurch reduziert werden, indem der Gesamtanlagebetrag auf viele verschiedene Aktien aus verschiedenen Branchen und auch Ländern gestreut wird. Am besten wird dies durch Aktienfonds erreicht.
Grundsätzlich gilt: Die einzelne Aktie ist nur so sicher wie die Aktiengesellschaft, an welcher der Aktionär beteiligt ist.
Regelmäßig werden Fonds als sogenanntes Sondervermögen geführt. Die Bank bzw. Kapitalanlagegesellschaft verwaltet also die Kundendepots nur, Inhaber dieser Depots ist der Kunde selbst. Gesetzlich geregelt ist, dass im Falle einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft oder der die Depots verwahrenden Bank dieses Sondervermögen nicht in die Konkursmasse fällt, sondern eigenständig erhalten bleibt. Sollte also ein Kreditinstitut pleite gehen, so können die Kundendepots trotzdem auf eine andere Bank übertragen werden. Als Sondervermögen sind diese Fonds also sicher.
Risiken ergeben sich aber in anderen Bereichen, insbesondere hinsichtlich ihrer Wertbeständigkeit:
Diese unterliegen den zum Teil sehr heftigen Schwankungen an den Weltbörsen. Nur wer diese Schwankungen aushalten und auch bei schlechten Börsenzeiten trotzdem gut schlafen kann, sollte in Aktienfonds investieren. Sinnvoll ist dies aber zumeist auch nur bei einem langfristig ausgerichteten Anlagehorizont und bei einer Streuung des Risikos über verschiedene Branchen und Länder. Spezialfonds, die sich nur auf bestimmte Branchen oder Länder konzentrieren, bergen stets größere Risiken als breit anlegende Fonds.
Diese sind regelmäßig sicherer als Aktienfonds, allerdings in sich mit unterschiedlichen Risiken behaftet: Rentenfonds, die überwiegend auf Staatsanleihen setzen, gelten als sehr sicher. Wesentlich riskanter sind Rentenfonds, die in Unternehmensanleihen oder besondere Bereiche des Rentenmarktes investieren (z.B. High-Jield-Fonds, Junk-Bonds-Fonds u.a.). Größere Verluste drohen derzeit für den Fall, dass der Rentenfonds in sogenannte strukturierte Finanzprodukte investiert hat.
Geldmarktfonds gelten als recht sicher und zeichnen sich auch zumeist durch nur geringe Kursschwankungen aus.
Trotzdem gibt es Risiken: Geldmarktfonds investieren insbesondere in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere sowie in Termingeld. Geht nun eine Bank pleite, bei welcher der Fonds Geld angelegt hat (auch hier streuen die Fonds regelmäßig ihre Gelder recht breit auf verschiedene Kreditinstitute), dann kann dies zum Verlust von Teilen des Fondsvermögens führen.
Die Anlagerichtlinien einzelner Geldmarktfonds erlauben aber auch die Investition in spekulative Wertpapiere. Diese Finanzprodukte werden von der derzeitigen Finanzmarktkrise teilweise in Mitlei-denschaft gezogen und können im ungünstigen Fall auch zu Wertverlusten des Geldmarktfonds führen (infolge der Pleite von Lehman Brothers wurden auch schon mehrere Geldmarktfonds aufgelöst). Bei solchen Geldmarktfonds mit riskanteren Anlagen ist also Vorsicht geboten.
Diese Fonds legen die Gelder der Anleger zumeist in gewerblich genutzten Immobilien an, wobei zwecks Risikostreuung in möglichst zahlreiche Gebäude investiert wird. Nur so kann auch eine risikomindernde Mischung nach Nutzungsart, Standort, Größe und Alter der Gebäude sowie der Branche der Mieter herbeigeführt werden.
Im Vergleich zu Aktien- und Rentenfonds sind die Wertschwankungen gering. Offene Immobilienfonds stemmten sich bis zuletzt auch erfolgreich gegen die Finanzkrise. Per Ende September 2008 wiesen die Fonds im Schnitt eine Jahresrendite von 5,1 % aus.
In Schwierigkeiten geraten die Fonds aber dann, wenn Anleger verstärkt Geld abziehen. Zwar halten die Fonds immer einen Bargeldbestand vor. Dieser reicht aber nicht aus, wenn Anleger in größerem Umfang ihre Anteile zurückgeben. Um den Notverkauf von Immobilien zu vermeiden, kann in solchen Fällen von der Fondsgesellschaft die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden. Zu dieser einschneidenden Maßnahme haben zuletzt die Fonds KanAm Europafonds Grundinvest, der AXA Immoselect sowie der Pramerica TMW Immobilien Weltfonds gegriffen. Die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen bei diesen Fonds bedeutet allerdings nicht, dass das Geld der Anleger verloren ist. Dies soll dem Fonds nur die Möglichkeit geben, Luft zu gewinnen, um nicht durch eine Notveräußerung Vermögenswerte zu verschleudern.
Bei geschlossenen Fonds sind die Anleger als Mitunternehmer (entweder GbR-Gesellschafter oder Kommanditisten) direkt am Fondsobjekt beteiligt, also z.B. einem Schiffs-, Flugzeug-, Immobilien-, Medien-, Solar- oder Windkraftfonds usw. .
Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, trägt der Anleger auch das volle Unternehmerrisiko. Floppt also der Fonds (die Liste fehlgeschlagener Projekte ist lang), dann ist das eingelegte Geld zumindest teilweise verloren. Da viele dieser geschlossenen Fonds mit einem hohen Fremdkapitalanteil finanziert sind, drohen derzeit auch bei einer Anschlussfinanzierung Probleme. Denn durch die Finanzkrise hat sich die Kreditaufnahme deutlich verteuert, auch werden zwischenzeitlich an die Bonität der Schuldner sowie zu stellende Sicherheiten wesentlich höhere Anforderungen gestellt. Dies kann bei eher schlecht laufenden Fonds dazu führen, dass die künftig zu bezahlenden höheren Zinsen die Rendite der Fondsbeteiligung erheblich schmälern bzw. ganz aufzehren.
Hier stellt ein Anleger einer Bank oder einem Unternehmen für einen von vornherein festgelegten (zumeist kürzeren) Zeitraum einen Geldbetrag zur Verfügung (also ähnlich wie ein Darlehen). Die Bank bzw. das Unternehmen zahlen zum festgelegten Rückzahlungszeitpunkt den zur Verfügung gestellten Geldbetrag zuzüglich einer (zumeist attraktiven) Verzinsung an den Anleger zurück.
Die Sicherheit hängt alleine von der Finanzstärke der Bank bzw. des Unternehmens ab. Um diese Bonität zu messen, wurde von den großen Ratingagenturen ein Bewertungssystem entwickelt, welches eine Einstufung hinsichtlich der Sicherheit des Schuldners und anderer Risikofaktoren vornimmt und damit für die Beurteilung des Anlagerisikos von großer Bedeutung ist. Wird die Bonität einer Bank bzw. eines Unternehmens von den großen Ratingagenturen wie Standard & Poors oder Moodys als zweitklassig beurteilt, dann ist Vorsicht geboten. Denn die Rückzahlung der Anleihe hängt alleine von der Finanzkraft des Unternehmens ab. Wird dieses insolvent, dann ist das Geld des Anlegers verloren.
Zertifikate sind Schuldverschreibungen der das Zertifikat ausgebenden (emittierenden) Bank. Zertifikate bieten zumeist keine laufende Verzinsung. Vielmehr verkörpern sie das Recht auf Lieferung von Wertpapieren am Laufzeitende und/oder auf einmalige Zahlung eines Geldbetrages. Der Inhaber des Zertifikats partizipiert an positiven wie auch negativen Änderungen eines Basiswertes, auf den das Zertifikat bezogen ist (sogenanntes Underlying).
Wird der Emittent (also derjenige, der das Zertifikat ausgegeben hat) insolvent, so ist das eingesetzte Kapital verloren (allenfalls aus der Insolvenzmasse kann noch etwas erlangt werden). Unabhängig von den sonstigen Risiken, die mit Zertifikaten verbunden sind, ist für die Sicherheit entscheidend, wie bonitär der Emittent des Zertifikates ist. Geht dieser pleite (wie z.B. Lehman Brothers), so muss mit einem Totalverlust des eingesetzten Geldes gerechnet werden.
Grundsätzlich sind Zertifikate nicht von den gesetzlichen sowie den verschiedenen Bankengruppen zusätzlich aufgebauten Einlagesicherungssystemen umfasst. Ausnahme sind aber die Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Hier sind – anders als bei den privaten Banken – Zertifikate durch die verbandseigenen Sicherungseinrichtungen geschützt, und zwar zu 100 %, also ohne betragsmäßige Begrenzung. Dieser Schutz gilt allerdings nur für Zertifikate, die von einer Mitgliedsbank des Sparkassen- oder Volks- und Raiffeisenverbandes emittiert wurde (also z.B. nicht für Lehman-Brothers-Zertifikate).
Geht die Depotbank (also die Bank, bei der die Zertifikate verwahrt werden) pleite, so ist der Zertifikatebesitzer geschützt. Das Depot ist Sondervermögen des Kunden und nicht etwa Eigentum der insolventen Depotbank. Der Kunde kann die Herausgabe und Übertragung des Depots auf eine andere Bank verlangen.
Bei der privaten Rentenversicherung gelten dieselben Sicherheitenstandards wie bei der klassischen Lebensversicherung (siehe hierzu Ziff. 3).
Bei Riester-Policen wird das Geld nach den strengen Regeln, die für Lebensversicherungen gelten, angelegt. Neben der üblichen Garantieverzinsung gibt es hier eine weitere Garantie: Der Kunde bekommt am Ende zumindest sämtliche Einzahlungen plus Zulagen wieder heraus.
Dieser Kapitalerhalt gilt bei dem Pendant für Selbständige, der sogenannten Basis- oder Rürup-Rente, nicht
In beiden Fällen ist das angesparte Geld als Sondervermögen gesichert oder unterliegt zumindest den Sicherungseinrichtungen der Banken und Versicherungen.
Hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge gibt es zwei verschiedene Formen: Bei den klassischen Pensionskassen, die von dem Unternehmen, welches die Betriebsrente zugesagt hat, selbst errichtet wurden, tritt zunächst das Unternehmen für den Kapitalerhalt ein. Um auch zahlungsfähig zu sein, werden von dem Unternehmen laufend Rückstellungen gebildet. Für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens greift aber ein sogenanntes Umlageverfahren der verschiedenen hinter den Pensionskassen stehenden Unternehmen ein.
Bei betriebsfremden Pensionskassen, die Tochtergesellschaften von Lebensversicherungen sind, tritt das Sicherungssytem der Lebensversicherer im Insolvenzfalle ein.
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