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Rechtliche Chancen für Lehman-Anleger
10.03.2009
Wie unlängst berichtet, werden Lehman-Anleger , die seitens der niederländischen Tochter von Lehman Brothers oder seitens der insolventen amerikanischen Muttergesellschaft herausgegebene Lehman-Zertifikate gezeichnet haben, von den durch den Bundesverband deutscher Banken (BdB) Anfang Februar in Aussicht gestellten Entschädigungsleistungen nicht profitieren.
Gleichwohl sind auch Lehman-Anleger, die ihr Geld in Lehman-Zertifikate investiert haben, nicht schutzlos gestellt.
Die Besonderheit von Zertifikaten liegt darin begründet, dass selbige lediglich die Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Börsengeschäfts gewähren. Anleger, die ihr Geld in Zertifikate investiert haben, tragen somit grundsätzlich immer das so genannte Emittentenrisiko, also das Risiko, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Herausgebers (Emittenten) einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu erleiden.
Eine Möglichkeit, das Emitttentenrisiko auf die das Finanzprodukt vertreibende Bank abzuwälzen, und von dieser Ersatz des erlittenen Schadens zu verlangen, besteht für die Anleger in diesem Falle nicht.
Anders gelagert stellt sich die Situation für Lehman-Anleger dann dar, wenn die in den Verkauf der Produkte involvierte Bank im Rahmen des Beratungsgespräches deren Informations- oder Aufklärungspflichten verletzt hat. So haftet die Bank in solchen Fällen auf Schadensersatz, in denen sie nachweisbar den Hinweis auf geflossene Innenprovisionen (so genannte kick-backs) unterlassen oder den Kunden überredet hat, einen Grossteil des anzulegenden Geldes in ein einziges Finanzprodukt zu investieren .
In den o.g. Fällen haben Lehman-Anleger die Möglichkeit, ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb der Lehman-Zertifikate geltend zu machen.
Anlegern, die Lehman-Zertifikate erworben haben, wird empfohlen, sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen umfassend beraten zu lassen.
A. Frank
- Rechtsanwalt -
