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Hoffnung für Kaupthing Bankkunden

19.11.2008

Nachdem die isländische Finanzbehörde (FME) am 30.10.2008 den Entschädigungsfall der Kaupthing Bank festgestellt hatte, haben sich nun die Mitgliedstaaten des Internationalen Währungsfonds (IWF) geeinigt, Island Kredite zu gewähren. Diese Kredithilfe wurde aber unter die Bedingung gestellt, dass Island Garantien für die Einlagen ausländischer Bankkunden übernimmt.

Dieser Umstand kann Kaupthing Bank Geschädigte jetzt wieder hoffen lassen. Nachdem neben der Kaupthing Bank drei weitere große isländische Bankhäuser in die Pleite geschlittert waren, herrschte bislang noch Unkenntnis darüber, ob der isländische Einlagensicherungsfonds auch für deutsche Kaupthing Kunden eintrittspflichtig ist. Fest stand nur, dass Kaupthing Deutschland aufgrund ihrer Stellung als Niederlassung der isländischen Aufsicht und der isländischen Einlagensicherung unterliegt.


Auf Anfrage erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF), dass Kaupthing Kunden ihre Einlagen bis zur Garantiegrenze zurück erhalten. Die Entschädigungszahlung aus dem Einlagensicherungsfonds ist auf eine garantierte Einlagenhöhe von bis zu EUR 20.887,00 festgesetzt. Auch der isländische Regierungschef Geir Haarde deutete in einem Presseinterview an, dass Kaupthing Bankkunden wohlmöglich auch über diese Garantieeinlage hinausgehenden Einlagen durch die isländische Einlagensicherung entschädigt werden.

Kunden der Kaupthing Bank ist in jedem Fall anzuraten die Ansprüche bei der isländischen Einlagensicherung anzumelden. Die Frist zur Anmeldung ist bis zum 31.Dezember 2008 begrenzt.

D.Römhild
- Rechtsanwältin-