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Lehman Brothers- nach der Pleite nun der Ausverkauf?

07.01.2009


Die durch ihre Insolvenz und die erheblichen finanziellen Schäden für deutsche Kleinanleger in die Schlagzeilen geratene Lehman Brothers Bank sorgt wieder für neue Beunruhigung bei den Anlegern:

Laut Presseinformationen will die Pleitebank Lehman Brothers ihre Verpflichtungen aus den Derivatgeschäften an  einen (noch unbekannten) Dritten veräußern. Sinn und Ziel dieses Vorhabens ist die Entlastung der Bilanz sowie die Erhöhung der Kapitalbasis der insolventen Bank. Mitnichten stehen die Interessen der Anleger bei diesem Vorgehen im Vordergrund.

Das zuständige Insolvenzgericht hat der Bank gestattet, diesen Weg einzuschlagen- ein Investor ist jedoch nach aktuellen Informationen noch nicht gefunden.

Die Veräußerung der Derivate führt für die Anleger zu einem Wechsel des Vertragspartners, auf den sie keinen Einfluss haben.
Den Anlegern steht im Falle einer solchen Veräußerung aber ein Widerspruchsrecht zu. Dieses sollten sie nutzen.

Daneben wird durch die Veräußerung der Vermögenswerte die Insolvenzmasse der Lehman Brothers Bank vermehrt. Von dieser Vermehrung können die Zertifikateanleger profitieren. Da der Erwerb eines Zertifikates im Wesentlichen mit der Gewährung eines Darlehens zu vergleichen ist, haben die Anleger Ansprüche gegenüber der Bank, die sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können.

Sollten daher Anleger Post von dem amerikanischen Insolvenzverwalter der Lehman Brothers Bank erhalten, ist ein zügiges Handeln geboten. Das Insolvenzgericht hat eine Widerspruchsfrist für die Anleger von zehn bis zwanzig Tagen festgelegt.

Will man der Auswechselung des Vertragspartners entgehen, muss der Widerspruch gegen die Veräußerung innerhalb der gesetzten Frist formgerecht erfolgen.

Betroffene Anleger sollten im Falle solcher (englisch-sprachigen) Schreiben anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.


       I. Spruth
- Rechtsanwältin-