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Lehman: Entschädigung angelaufen

 

09.02.2009


Der Bundesverband deutscher Banken  (BdB) hat per Pressmitteilung vom 04. Februar den Beginn von Entschädigungsleistungen an Anleger der seit September 2008 insolventen Investmentbank Lehman Brothers in Aussicht gestellt.
Doch nicht alle Lehman Anleger werden in den kommenden Wochen Post vom Einlagensicherungsfonds des BdB erhalten.


Welche Lehman Anleger profitieren von der in Aussicht gestellten Entschädigung?


Von der Entschädigung umfasst sind nur diejenigen Lehman Anleger, die ihr Geld in Spareinlagen (wie z. B. Tages- oder Festgeld) oder in auf den Namen lautende Sparbriefe angelegt haben.

Lehman Anleger, die ihr Geld in Zertifikate der Lehman Brothers Bank investiert haben, unterfallen dagegen nicht in den Schutzbereich des Einlagensicherungsfonds und bleiben daher von den Entschädigungszahlungen weiterhin ausgeschlossen.

Schätzungen in Finanzkreisen zufolge dürfte sich die Gesamthöhe der Entschädigung zugunsten der betroffenen Lehman Anleger auf eine Summe in Höhe von € 6, 5 Milliarden Euro belaufen. Je einzelnem Lehman Anleger sollen jedoch nicht mehr als € 285 Millionen ausgeschüttet werden.

Möglich geworden war die Entschädigung, nachdem der Bundesverband deutscher Banken über den staatlichen Rettungsfonds SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) eine Garantie in Höhe von € 6, 7 Milliarden erhalten hatte. Zwischenzeitlich hatte sich nämlich herausgestellt, dass das Volumen des ursprünglich als alleinigem Kompensator vorgesehenen Einlagensicherungsfonds bei weitem nicht ausgereicht hätte, um eine Entschädigung aller Lehmann Anleger sicherzustellen.


Welche Möglichkeiten bestehen nunmehr für Lehman Anleger, die ihr Geld in Zertifikate angelegt haben und bisher leer ausgegangen sind?


Auch für Lehman Anleger, in deren Fällen die Voraussetzungen einer Entschädigung nicht erfüllt sind, besteht nach wie vor die Chance, zumindest einen Teil der durch die Zertifikate verlorenen Gelder erstattet zu erhalten. Allerdings wird sich diese Option nur über den Weg außergerichtlicher Vergleiche oder durch Gerichtsverfahren realisieren lassen.

Erwerbern von Lehman Zertifikaten ist in diesem Zusammenhang die Einholung von spezialisiertem Rechtsrat zu empfehlen.


       A. Frank
- Rechtsanwalt-